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Ihre Versicherungskarte muss in diesem Quartal eingelesen sein*
Wir werden das Rezept nur zur Apotheke senden, wenn wir Ihre Versicherungskarte in diesem Quartal bereits eingelesen haben. Kommen Sie vor der ersten Onlinebestellung des Quartals bitte in die Praxis.

Vorraussetzungen

  • Stammpatient

    Sie sind bereits Patient unserer Praxis

  • Medikament bereits verordnet

    Das gewünschte Medikament wurde durch uns bereits vorher verordnet

  • Versicherungskarte

    Bereits dieses Quartal eingelesen oder wird nachgereicht

Hier Können Sie Ihr Wiederholungsrezept bestellen. Beachten Sie bitte, die Vorraussetzungen. Bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich online informieren oder uns gerne ansprechen.

Die Erfassung von Nachname, Vorname und Geburtsdatum dient der Sicherstellung, dass nur berechtigte Personen Rezepte bestellen können.

Wir behalten uns vor, einzelne Bestellungen telefonisch zu bestätigen.