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Schnell und zuverlässig
Als Berufskraftfahrer und Besitzer eines Führerscheins der Klassen C und D sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, sich regelmäßig bescheinigen zu lassen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, Fahrzeuge dieser Größe zu bewegen.
Als Patient unserer Praxis liegen uns in der Regel alle erforderlichen Unterlagen vor, lediglich eine Untersuchung Ihres Sehvermögens ist von Ihnen auswärtig zu erbringen. Sich ergebende Anschlussuntersuchungen können in der Regel zeitnah durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen an.
Was Sie mitbringen dürfen
Ein aktueller Sehtest muss bei Vorstellung in der Sprechstunde vorliegen. Ansonsten benötigen wir alle relevanten Vorbefunde, sofern diese uns nicht vorliegen.